Nachhaltiges Finanzwesen: Leitlinien & Expertenberichte zum Thema klimafreundliche Finanzierung

Die Europäische Kommission hat Ende Juni drei Expertenberichte zum Thema „Finanzierung Energiewende“ sowie Leitlinien für eine einheitliche klimabezogene Berichterstattung veröffentlicht.

Praxisrelevante Leitlinien
Valdis Dombrowski, der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissionsvizepräsident fand deutliche Worte: „Angesichts der drohenden Klimakatastrophe gibt es zur Umstellung auf ein klimaneutrales Wirtschaftsmodell keine Alternative. Die neuen Leitlinien werden den Unternehmen dabei helfen, sowohl die Folgen des Klimawandels für ihre Geschäftstätigkeit als auch den Klimaabdruck ihrer Tätigkeit offenzulegen, und so den Investoren bewusstere Anlageentscheidungen ermöglichen.“ Doch worum geht es eigentlich?
Die präsentierten Leitlinien enthalten erstmals konkrete Empfehlungen, wie große Unternehmen ihrer seit 2018 geltenden Verpflichtung, Informationen über ihre Vorgangsweise zur Bewältigung sozialer und ökologischer Herausforderungen, nachkommen sollen. Sie orientieren sich an den jüngsten Vorschlägen der Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen (TEG), die aus 35 Vertretern der Zivilgesellschaft, Lehre und Forschung, Industrie und Finanzwirtschaft besteht und sind Ergebnis einjähriger intensiver Arbeit.
Finanzakteure sollen anhand dieser Leitlinien ESG Aspekte bei ihren Anlageentscheidungen als selbstverständliche Parameter berücksichtigen und bewerten lernen. Die Kommission will so sicherstellen, dass der Finanzsektor beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft jene maßgebliche Rolle spielen kann, die er einnehmen muss, wenn wir die Energiewende schaffen wollen.

Berichte der Sachverständigengruppe
Ebenfalls Ende Juni hat die Kommission auf drei wegweisende Berichte der Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen Bezug genommen, die dazu dienen, den jeweiligen Beitrag wirtschaftlicher Tätigkeiten zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel bewerten zu können und folgende Themen abdecken:

Taxonomie[1]
Der erste Bericht befasst sich mit der Frage der Klassifizierungen. Um Vergleichbarkeit zu ermöglichen braucht es eine einheitliche Taxonomie, die allen Akteuren (politischen Entscheidungsträgern, der Industrie und Anlegern) praktische Leitlinien an die Hand gibt, wie sie Wirtschaftstätigkeiten, die zu einer klimaneutralen Wirtschaft beitragen, am besten unterstützen und in diese investieren können.

EU Norm für grüne Anleihen[2]
Mit dem Ziel, den Markt für grüne Anleihen weiter anzukurbeln, wurden im zweiten Expertenbericht klare und vergleichbare Kriterien für die Emission grüner Anleihen empfohlen. Susanne Lederer dazu: „Es wäre schön, wenn auch die Republik Österreich das als Anlass nähme, endlich einen ersten green bond zu begeben. Mangelnde Nachfrage wird angesichts der deutlichen Überzeichnung der wenigen bisher von europäischen Staaten begebenen Papiere sicher nicht zu beklagen sein.“

Klimaschutz-Referenzwerte & Offenlegung von ESG Faktoren[3]
Hier geht es um technische Mindestanforderungen und Methodik für „grüne“ Produkte und Indizes. Das Ziel: Investoren Klarheit geben, wie sie ihre klimabewusste Anlagestrategie verfolgen können. Weiters geht es um Definitionen von Publizitätspflichten bezüglich „ESG-Faktoren.
Fazit: Es geht voran – und das ist gut so! Details zu den Berichten folgen in einer der nächsten Ausgabe.

[1] https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/190618-sustainable-finance-teg-report-taxonomy_en.pdf

[2] https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/190618-sustainable-finance-teg-report-green-bond-standard_en.pdf

[3] https://ec.europa.eu/info/files/190618-sustainable-finance-teg-report-climate-benchmarks-and-disclosures_en